Was gibt es bei der Versteuerung von Kryptowährungen zu beachten?
Digitale Währungen gelten steuerrechtlich als geldwertes Recht an einer Sache und müssen entsprechend in der Steuererklärung als Vermögen deklariert werden. Bei natürlichen Personen werden die Kryptowährungen wie Fremdwährungen behandelt. Die Kurswerte werden von der Eidgenössischen Steuerverwaltung berechnet und veröffentlicht: https://www.ictax.admin.ch
In den meisten Kantonen, mitunter Zürich, müssen die Kryptowährungen im Wertschriftenverzeichnis deklariert werden. Als Nachweis des Bestands genügt eine Kopie des Wallets, der digitalen Geldbörse.