Der Titel «Liegenschaftskosten» mag wenig verlockend klingen. Aber aufgepasst: Die neue Verordnung hat es in sich und ermöglicht Steueroptimierungen.
Neu können energiesparende Investitionskosten eines Jahres während bis zu drei Steuerperioden geltend gemacht werden. Zudem können Abbruchkosten bei Abbruch eines alten Hauses und Erstellung eines Ersatzneubaus unter gewissen Vorgaben analog den Unterhaltskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Liegenschaftskostenverordnung bietet damit ein erweitertes Steueroptimierungspotenzial.