Die bisherige Empfangsgebühr wird per 01.01.2019 durch die neue Abgabe für Radio und Fernsehen ersetzt. Die neue Erhebungsstelle bei den Haushalten ist die Serafe AG und die Abgabe pro Privathaushalt beträgt CHF 365 pro Jahr. Bei den Unternehmen wird die Abgabe von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erhoben und ist abhängig vom Umsatz des Unternehmens. Abgabepflichtig sind alle Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, die im MWST-Register eingetragen sind und einen Jahresumsatz von mindestens CHF 500’000 erzielen. Bei der Unternehmensabgabe gibt es sechs Tarifstufen und die Tarifstufe bestimmt sich jeweils nach dem Umsatz des Vorjahres.