Per 01.01.2020 profitieren Immobilien-Eigentümer von steuerlichen Vorteilen durch die neue Liegenschaftskostenverordnung. Neu sind energiesparende und umweltschonende Investitionen in Liegenschaften in drei aufeinander folgenden Steuerperioden abziehbar, sofern solche Investitionen das erzielte Einkommen im Jahre der Investition übersteigt. Vor allem bei hohen energiesparenden und umweltschonenden Investitionen kann damit die Steuerbelastung gesenkt werden.