Der Steuerwert von nicht börsenkotierten Unternehmen wird jährlich aufgrund der Regelungen des Kreisschreibens Nr. 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) berechnet. Dabei setzt sich der Unternehmenswert von nicht kotierten Handels-, Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften aus dem Substanzwert und dem Ertragswert zusammen. Der Substanzwert entspricht dem Nettoaktivenüberschuss gemäss Handelsbilanz unter Berücksichtigung gewisser stiller Reserven. Der Ertragswert basiert auf dem durchschnittlichen steuerbaren Gewinn, entweder der letzten zwei oder drei Steuerperioden. Für die Ermittlung des Ertragswertes wir der durchschnittliche Gewinn durch den Kapitalisierungszinssatz dividiert. Mit wenigen Ausnahmen (z.B. für Start-ups, Holding- und Immobiliengesellschaften) wird der Unternehmenswert gemäss der Grundformel «Praktikermethode» [(2 x Ertragswert + Substanzwert) / 3] ermittelt.

Der nach der bisherigen Methode berechnete Kapitalisierungszinssatz betrug in den letzten Jahren konstant 7.0%, was zu hohen Ertragswerten und damit zu hohen Steuerwerten der Unternehmen geführt hat. Die SSK hat am 16. Oktober 2020 beschlossen, das Kreisschreiben Nr. 28 hinsichtlich der Berechnung des Kapitalisierungszinssatzes anzupassen. Nach der neu angewendeten Methode beträgt der Kapitalisierungssatz neu 9.5% und gilt für Bewertungen mit Bilanzstichtagen ab dem 1. Januar 2021, für die meisten Unternehmen folglich für die Abschlüsse per 31.12.2021. Diese Anpassung wirkt sich positiv auf den Steuerwert der Unternehmen aus, was im nachfolgenden Beispiel verdeutlicht wird.

Ausgangslage

Aktiengesellschaft mit einem Eigenkapital von CHF 200’000 und einem durchschnittlichen Gewinn von CHF 100’000 pro Jahr.

  • Berechnung mit altem Kapitalisierungszinssatz

Ertragswert  =  (durchschnittlicher Gewinn / Kapitalisierungszinssatz)
=   CHF 100’000 / 7%
=   CHF 1’428’571

Substanzwert  =   Eigenkapital
=   CHF 200’000

Unternehmenswertwert  =  (2 x Ertragswert + Substanzwert) / 3] =   [(2 x CHF 1’428’571 + CHF 200’000) / 3] =   CHF 1’019’000

  • Berechnung mit neuem Kapitalisierungszinssatz

Ertragswert  =  (durchschnittlicher Gewinn / Kapitalisierungszinssatz)
=   CHF 100’000 / 9.5%
=   CHF 1’052’632

Substanzwert  =  Eigenkapital
=   CHF 200’000

Unternehmenswertwert   =   [(2 x Ertragswert + Substanzwert) / 3] =   [(2 x CHF 1’052’632 + CHF 200’000) / 3] =   CHF 768’000

Die Änderung führt in diesem Beispiel zu einer Reduktion des Steuerwertes der Aktien von CHF -251’000.

Für Anteilsinhaber mit Wohnsitz in Kantonen, welche bei der Veranlagung auf den aktuellen Vermögenssteuerwert der massgebenden Periode abstellen (z.B. St. Gallen), dürfte die Anpassung zu keinen Schwierigkeiten führen.

Anteilsinhaber mit Wohnsitz in Kantonen, welche praxisgemäss jedoch auf den Vermögenssteuerwert der Vorperiode abstellen, sollten prüfen, wie die kantonale Steuerverwaltung auf die Praxisänderung des Kreisschreibens reagiert. Die Steuerverwaltungen Zürich und Bern beispielsweise geben ihre bisherige Praxis auf und stellen ab der Steuerperiode 2021 auf den jeweils aktuellen Steuerwert der massgebenden Steuerperiode ab.

Quelle: Philippe Gobet, SteuerRevue 2/2022