Für Vereine und andere gemeinnützige Institutionen gelten verschiedene steuerliche Erleichterungen. Ab 2023 gibt es eine weitere Verbesserung bei der Mehrwertsteuer.
Ab einem Umsatz von 150 000 Franken waren nicht-gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen bisher mehrwertsteuerpflichtig. Ab 1. Januar 2023 erhöht sich die Umsatzgrenze auf 250 000 Franken. Gemäss einer groben Schätzung entfällt dadurch für rund 180 zusätzliche Vereine und gemeinnützige Institutionen die Mehrwertsteuerpflicht. Sie können sich aus dem Mehrwertsteuerregister löschen lassen.
Was ist zu tun?
Wenn Ihr Verein bisher mehrwertsteuerpflichtig war, aber weniger als 250 000 Franken Umsatz generiert, müssen Sie ihn bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV schriftlich abmelden. Ohne Abmeldung gilt die Steuerpflicht weiterhin. Ihr Verein kann sich jeweils auf Ende einer Steuerperiode abmelden. Zu beachten ist hier die Frist: Die Abmeldung muss innert 60 Tagen nach Ende der Steuerperiode bei der ESTV eintreffen.
Quelle: UP|DATE 2|2022, TREUHAND | SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband