Erwachsenenschutzrecht wird praxistauglicher
Die Vermögensverwaltung im Erwachsenenschutzrecht wird künftig für alle Beteiligten besser nachvollziehbar und einfacher zu handhaben. Mit der Neuregelung werden beispielsweise die Zuständigkeiten der beteiligten Personen klarer festgelegt. Ebenso werden bisher unzureichend definierte Begriffe stärker konkretisiert und einzelne Bestimmungen detaillierter [...]