Die Phase der steuerlichen Privilegierung von emissionsfreien Fahrzeugen ist abgeschlossen.
Elektrofahrzeuge haben sich im Markt etabliert. Deshalb ist seit dem 1. Januar 2024 auch diese Fahrzeugkategorie steuerpflichtig. Der Bundesrat hat die Änderung der Automobilsteuerverordnung genehmigt, um Steuerausfällen entgegenzuwirken und ausreichend Mittel für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) sicherzustellen. Die Besteuerung von Elektroautos ist Teil der Massnahmen zur Haushaltsbereinigung.