Die Zinssätze der Covid-19-Kredite werden jeweils per 31. März an die Marktentwicklungen angepasst.

Der Bundesrat hat beschlossen, die Zinssätze für die ausstehenden Covid-19-Kredite unverändert zu belassen. Für Kredite bis 500’000 Franken sind weiterhin 1,5 Prozent und für Kredite über 500’000 Franken 2 Prozent zu entrichten. Die Verzinsung bietet einen Anreiz, Covid-19-Kredite nicht länger als notwendig zu beanspruchen. Dies entspricht sowohl dem ursprünglichen Zweck des Kreditprogramms – der Überbrückung von coronabedingten Liquiditätsengpässen – als auch dem Interesse der Steuerzahlenden an möglichst geringen Kreditausfällen.

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