Bisher war die Branchenvereinbarung, welche die Versicherungspraktiken regelt, freiwillig. Seit 1. September 2024 gilt sie nun für alle Versicherer: für die Prämien 2025 und damit für die nächste Periode des Krankenkassenwechsels.
Künftig ist die telefonische Kaltakquise, also die Kontaktaufnahme mit einer Person, die noch nie beim Versicherer versichert war oder dies seit mehr als 36 Monaten nicht mehr ist, untersagt. Ausserdem ist der Vermittler bei einem Beratungsgespräch mit einem Kunden verpflichtet, ein Protokoll zu erstellen und es von der Kundschaft unterzeichnen zu lassen.
Die Entschädigung der Vermittler ist neu auf 70 Franken pro versicherte Person in der sozialen Krankenversicherung und auf 16 Monatsprämien pro abgeschlossenes Produkt in der Zusatzversicherung beschränkt. Versicherer, die gegen die allgemeinverbindlich erklärten Regeln verstossen, müssen mit einer Busse von bis zu 100 000 Franken rechnen.

