Immer mehr Menschen bewegen sich sowohl beruflich als auch privat in einem internationalen Kontext. Dadurch steigt die Zahl der internationalen Erbangele­genheiten. Ab 1. Januar 2025 gelten neue Regeln.

Das internationale Erbrecht der Schweiz wurde modernisiert und den Entwick­lungen im Ausland angepasst. Die neu­en Bestimmungen verringern das Risiko von Zuständigkeitskonflikten sowie sich widersprechenden Entscheidungen der zuständigen Behörden. Erreicht wird dies durch eine bessere Koordination der gegenseitigen Zuständigkeiten sowie An­gleichungen bei den Regeln über das an­wendbare Recht. Personen, die sowohl in der Schweiz als auch im Ausland über Vermögenswerte verfügen, erhalten mit der Revision zusätzliche Gestaltungsmög­lichkeiten in Bezug auf die Regelung ihrer Erbangelegenheiten.