Bisher war die Branchenvereinbarung, welche die Versicherungspraktiken regelt, freiwillig. Seit 1. September 2024 gilt sie nun für alle Versicherer: für die Prämien 2025 und damit für die nächste Periode des Krankenkassenwechsels.

Künftig ist die telefonische Kaltakquise, also die Kontaktaufnahme mit einer Per­son, die noch nie beim Versicherer versi­chert war oder dies seit mehr als 36 Mona­ten nicht mehr ist, untersagt. Ausserdem ist der Vermittler bei einem Beratungsge­spräch mit einem Kunden verpflichtet, ein Protokoll zu erstellen und es von der Kund­schaft unterzeichnen zu lassen.

Die Entschädigung der Vermittler ist neu auf 70 Franken pro versicherte Person in der sozialen Krankenversicherung und auf 16 Monatsprämien pro abgeschlossenes Produkt in der Zusatzversicherung be­schränkt. Versicherer, die gegen die all­gemeinverbindlich erklärten Regeln ver­stossen, müssen mit einer Busse von bis zu 100 000 Franken rechnen.