Ab Oktober müssen Vermieter in bestimmten Kantonen beim Abschluss neuer Mietverträge zusätzliche Angaben zum Referenzzinssatz und zur Teuerung machen.

Ab dem 1. Oktober 2025 müssen Vermieter in Kantonen mit Formularpflicht im Anfangsmietzins-Formular neben dem bisherigen Mietzins auch die zuletzt gelten- den Werte des Referenzzinssatzes und des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) angeben. Ziel ist es, die Transparenz bei der Festlegung von Mietpreisen zu erhöhen und Mieterinnen und Mietern eine bessere Einschätzung sowie Anfechtung des Mietzinses zu ermöglichen. Die Neuerung betrifft insbesondere Kantone mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Zürich, Genf, Basel und Lausanne. Für Staffelmieten entfällt künftig die Pflicht zur Nutzung eines amtlichen Formulars; eine schriftliche Mitteilung ist ausreichend.

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