Am 1. Januar 2026 treten neue Vorschriften im Bauvertragsrecht in Kraft. Sie stärken die Rechte von Bauherrschaften und Immobilienkäufern bei Baumängeln.
Die Revision des Obligationenrechts verlängert die Rügefristen für offene und verdeckte Mängel auf 60 Tage und verhindert eine vertragliche Verkürzung. Zudem darf das Recht auf Nachbesserung künftig nicht mehr ausgeschlossen werden – sowohl bei Bauwerkverträgen als auch beim Kauf neuer oder kürzlich erstellter Immobilien.

