Am 1. Januar 2024 tritt die Reform AHV 21 in Kraft. Sie beinhaltet auch die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Damit gelten ab 1. Januar 2024 folgen de Mehrwertsteuersätze: Der Normalsatz beträgt neu 8,1 Prozent (aktuell 7,7), der Sondersatz für Beherbergungen steigt auf 3,8 Prozent (aktuell 3,7) und für den reduzierten Satz gelten neu 2,6 Prozent (aktuell 2,5).